AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand, Januar 2011

1.    Allgemeines

(1)  Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs).

Anmelden können Sie sich persönlich in der VHS-Geschäftsstelle, im Internet oder schriftlich: VHS Metzingen-Ermstal e. V., Innere Heerstr. 6, 72555 Metzingen

Tel. 07123 9293-0, Fax 07123 9293-30,

E-Mail: info(at)vhs-metzingen.de
Web: www.vhs-metzingen.de

Mit der Anmeldung zu einem Kurs bzw. zu einer Veranstaltung kommt der Vertrag zwischen der Teilnehmerin und der VHS Metzingen-Ermstal e. V.  zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Teilnehmervertrages. Die Anmeldungen werden in ihrer zeitlichen Reihenfolge entgegengenommen und bearbeitet.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

(3)  Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4)  Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2.    Vertragsschluss

(1)  Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2)  Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich.

(3)  Eine Anmeldebestätigung durch die vhs erfolgt nicht.

(4)  Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

 

3.    Vertragspartnerin und Teilnehmerin

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Auf Wunsch erhält die Teilnehmerin gegen eine Gebühr von 2 € eine Teilnahmebescheinigung am Kursende für das aktuelle Semester, wenn sie mindestens 80% der Unterrichtseinheiten des Kurses besucht hat. Diese Teilnahmebescheinigung ist persönlich in der vhs-Geschäftsstelle abzuholen.

  

4.    Entgelt

 (1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

 (2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in  voller Höhe zurückerstattet.

 (3) Die Bezahlung erfolgt durch Einzugsermächtigung bei der Anmeldung unter Angabe Ihrer Kontonummer und Bankleitzahl. Selbstverständlich ist eine Barzahlung bei der Anmeldung in der VHS-Geschäftsstelle möglich.

 

5.    Organisatorische Änderungen

 (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.

 (2) Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

 (3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.

 

6.    Rücktritt und Kündigung durch die vhs

 (1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen beträgt, sofern nicht anders angegeben, 7 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.

 (2) Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Be­rechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

 (3) Die vhs wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 3 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.

 (4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluß entrichtet, kann die vhs unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,--. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

 (5) Die vhs kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

 

·    Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin,      insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,

·    Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten der vhs,

·    Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),

·    Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,

·    Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluß nicht berührt.

7.    Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die vhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertrags­partnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(4) Wenn eine Teilnehmerin von einem Kurs zurücktritt, gilt folgende Regelung: - Bei Rücktritt vor Beginn des ersten Kurstermins wird die Gebühr abzüglich 5,00 € erstattet. - Bei Rücktritt bis 2 Arbeitstage nach dem ersten Termin, also vor Beginn des 2. Kurstermins wird die Kursgebühr abzüglich der anteiligen Kursgebühr und einer Verwaltungsgebühr von 5,00 € erstattet. Ab dem zweiten Kurstermin ist eine Rückvergütung nicht mehr möglich. Bei Kursen mit weniger als 5 Unterrichtstagen, bei Wochenendseminaren, Ferienkursen, Intensivkursen, Kompaktkursen und Tagesfahrten muss der Rücktritt spätestens sieben Arbeitstage vor Kursbeginn der Geschäftsstelle der VHS schriftlich vorliegen.

(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung. 

(6) Eine Abmeldung bei der Kursleiterin ist nicht verbindlich; das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Abmeldungen sind stets schriftlich an die Geschäftsstelle der VHS zu richten. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmerinnen, die unangemeldet einen Kurs besuchen.

  

8.   Kleingruppenregelung

Die im Kursangebot angegebene Gebühr ist, sofern nicht anders aufgeführt, berechnet für eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs auf der Basis unserer „Kleingruppenregelung“ dennoch durchgeführt werden. In diesem Fall entscheiden sich die eingeschriebenen Teilnehmenden gemeinsam bis spätestens zum 2. Kurstermin entweder für die Bezahlung einer höheren Kursgebühr oder für eine Reduzierung der Unterrichtsstunden.

 

9.    Schadenersatzansprüche 

(1)  Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2)  Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

10.  Schlussbestimmungen

(1)  Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.

(2)  Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3)  Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.

 

Widerrufsbelehrung

Stand, Januar 2011

 

Widerrufsrecht 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

VHS Metzingen-Ermstal e. V.       Innere Heerstr. 6        72555 Metzingen

E-Mail: info@vhs-metzingen.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns in soweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

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